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Modernes und
artgerechtes Hundetraining

Individuelles Hundetraining vor Ort

Ich bin spezialisiert auf Einzeltrainings draußen im Alltag oder bei dir Zuhause (z.B. beim Spaziergang, Auto fahren, Besuchersituationen). Ich stehe dir für alle Themen rund um deinen Hund zur Verfügung.

Ich verzichte für mein Hundetraining ganz bewusst auf ein eigenes Trainingsgelände, da Hunde ortsbezogen lernen: Was auf dem Hundeplatz gut klappt muss draußen im Alltag noch lange nicht funktionieren!

Mein oberstes Ziel ist die größtmögliche Freiheit im Alltag! Diese kann nur erreicht werden, wenn der Hund vernünftig in unsere Gesellschaft integriert wird, niemanden belästigt (weder andere Hunde noch Menschen, Kinder, Katzen, Pferde, etc.) und sich nicht in Gefahr bringt. Je besser erzogen desto mehr Freiheit!

Gutes Training hat seinen Preis

Der Stundensatz beträgt 76 EUR.

Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt): 1 € pro gefahrenem Kilometer
Dies beinhaltet sowohl Benzin als auch Fahrzeit.

Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Abhängig vom Trainingsziel und der Konzentrationsfähigkeit des Hundes sind auch kürzere oder längere Einheiten möglich. Es wird der gültige Stundensatz herangezogen: Abgerechnet werden mindestens 60 Minuten, bei Überschreitung der 60 Minuten wird abgerechnet je weitere angefangene 15 Minuten.

Die Bezahlung erfolgt beim Ersttermin bar vor Ort, Folgetermine per Rechnung.

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese daher auch nicht ausgewiesen.

Terminabsage

Termine sind bei Bedarf rechtzeitig per Telefon, E-Mail oder WhatsApp abzusagen.

Eine Absage mehr als 72 Stunden vor Beginn des Termins ist kostenfrei.

Bei einer späteren Absage werden folgende Stornierungskosten berechnet:

  • 72 bis 48 Stunden vor Beginn des Termins: 50% der Gebühr
  • weniger als 48 Stunden vor Beginn des Termins: 100% der Gebühr

Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden für Dritte oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten (§ 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG) wurde erteilt durch das zuständige Veterinäramt Böblingen.

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